Allgemeines (Verkauf, Vermietung von Waren und Vermietung von Dienstleistungen)
Alle nachfolgenden Bedingungen sind auf alle von uns durchgeführten Lieferungen / Platzierungen, Rechnungen, Aufträge und Vermietungsverträge anwendbar. Sie gelten als stillschweigend anerkannt, wenn Sie eine Bestellung aufgeben, einen Auftrag erteilen oder einen Mietvertrag unterzeichnen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind uns gegenüber nicht einwendbar, wenn wir sie nicht schriftlich anerkannt haben.
Wir akzeptieren nur schriftliche Bestellungen und Aufträge. Wenn wir den Preis telefonisch vereinbart haben, müssen Sie den Preis noch in einem Brief oder einer E-Mail bestätigen, die Sie für das Einverständnis unterzeichnen.
Wenn die Frist nicht ausdrücklich bestimmt wurde, ist unser Preisangebot bindend bis zu 15 Tagen nachdem das Angebot von uns erstellt wurde, vorbehaltlich höherer Gewalt. Fehler in dem Angebot müssen Sie uns innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Angebots schriftlich mitteilen. Die auf den Verträgen und Angeboten genannten Preise sind inklusive 21% MwSt., sofern nicht anders angegeben.
Eigentumsvorbehalt
Für alle unsere Verkäufe gilt der nachfolgende Eigentumsvorbehalt: Discolife behält sich das Eigentum an allen gelieferten und noch zu liefernden Waren vor. Die installierten Materialien bleiben immer im Eigentum von Discolife und können in keinem Fall als Pfand dienen oder Gegenstand einer Beschlagnahme sein.
Zahlung
Eine Rechnung zahlen Sie spätestens zum Fälligkeitsdatum, eine Vermietungsrechnung zahlen Sie bei der Abholung oder Lieferung des Materials. Wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen, berechnen wir Ihnen eine pauschale Schadensersatzleistung von 15% auf den Gesamtbetrag mit einem Mindestbetrag von 50 € und den zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden gesetzlichen Zinssatz.
Dies geschieht ohne vorherige Mahnung. Jeder begonnene Monat zählt als voller Monat. Alle noch offenen Rechnungen und/oder Vermietungsrechnungen werden ab dem Zeitpunkt fällig, an dem Sie nicht zahlen, und alle noch auszuführenden Aufträge und/oder Lieferungen werden bis zur Begleichung aller rückständigen Zahlungen ausgesetzt.
Beschwerden
Beschwerden müssen Sie uns innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung in einem eingeschriebenen Brief mitteilen, danach sind keine Beschwerden mehr zulässig. Wenn Streitigkeiten entstehen, sind nur die Gerichte des Bezirks Brügge zuständig. Beachten Sie in diesem Fall, dass Sie die Gerichtskosten und die Kosten der Zwangsvollstreckung tragen müssen.
Miete von Waren/Dienstleistungen
Wir vermieten nur Geräte, die sich in perfektem Zustand befinden. Sie sind verpflichtet, erkennbare Mängel, d.h. Mängel, die sich bereits bei der ersten Verwendung zeigen, unverzüglich uns zu melden. Dies gilt auch für versteckte Mängel, d.h. Mängel, die sich erst später zeigen können. Wenn Sie dies nicht tun, kann der entstandene Schaden Ihnen angelastet werden.
Geräte nur mit unserem schriftlichen Einverständnis untervermieten.
Sie sind verpflichtet, die Geräte wie ein „guter Hausvater“ zu behandeln. Einige besondere Bedingungen:
Mietzeitraum
Ein Mietzeitraum verläuft wie vereinbart in der Offerte. Wenn Sie die Geräte verspätet zurückgeben oder es uns unmöglich machen, die Geräte zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen, berechnen wir Ihnen pro angefangenem Mietzeitraum einen vollen Miettag.
Wenn Sie mehrere Tage mieten möchten, gibt es dafür spezielle Koeffizienten.
Diebstahl / Verlust
Bei unvermeidbaren Schäden oder Diebstahl oder Verlust werden die Neuwerte in Rechnung gestellt.
Schaden
Wenn Sie gemietete Materialien nicht zurückgeben oder beschädigen, tragen Sie die vollen Reparatur- und Ersatzkosten.
Mietkaution
Wenn wir eine Mietkaution verlangen, erhalten Sie diese bar zurück, wenn Sie die gemieteten Geräte richtig und pünktlich zurückgeben.
Wenn nötig kann diese Mietkaution vollständig oder teilweise einbehalten werden als Vorschuss auf Reparaturen, Wiederaufarbeitungen oder Ersatzkosten und als zusätzliche Miete bei verspäteter Rückgabe.
Die Versicherung des gemieteten Materials gegen Diebstahl oder Bruch liegt in der Verantwortung und auf Initiative des Mieters/Organisators.
Stornobedingungen
Sie können den Vertrag kostenlos stornieren bis zu 60 Tagen vor Beginn des Vertrags. Nach dem 60. Tag berechnen wir eine Unkostenentschädigung, die wie folgt berechnet wird:
Aufgrund der Natur des Sektors besteht eine Woche aus 7 Arbeitstagen.
Wenn Discolife den Vertrag kündigen möchte, haben Sie auch Anspruch auf die oben genannten Stornogebühren. Der Auftraggeber kann niemals Anspruch auf eine höhere Schadensersatzleistung als die oben genannten Stornogebühren erheben. Discolife hat das Recht, den Vertrag jederzeit und ohne Schadensersatzleistung zu kündigen, wenn der Auftraggeber: ernsthafte Anzeichen von Insolvenz zeigt, die Sicherheit unseres Personals oder unserer Geräte direkt oder durch das Versäumnis notwendiger Sicherheitsmaßnahmen ernsthaft gefährdet, des Betrugs verdächtigt wird oder in schädigender Absicht handelt.
Platzierung und Bedienung
Sie müssen am Eingang des Veranstaltungsortes genügend Platz für das Laden und Entladen mit einem LKW vorhalten. Sie müssen auch einen Parkplatz für einen Liefer- oder Lastwagen in einem Umkreis von 50 Metern vorhalten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart wurde.
Am Ort der Installation müssen mindestens 2 Tische vorhanden sein und genügend Platz, um alle gemieteten Geräte zu platzieren.
Wenn der Ort schwer zugänglich ist (Treppen oder +30m Entfernung zwischen dem Ort, an dem die Installation stehen muss, und dem Entladeort oder andere Hindernisse), müssen Sie dies bei der Buchung melden. Alle Geräte müssen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, an einem trockenen, befestigten und frostfreien Ort platziert werden.
Die Stromversorgung muss ordentlich und geerdet sein und darf maximal 5% von 50Hz 400V bei Starkstrom oder 230V AC bei gewöhnlichen Steckdosen abweichen. Die Stromversorgung muss auch in maximal 10m Entfernung vom Aufstellort liegen, sofern nicht speziell anders vereinbart.
Überlastung des Netzes liegt in der Verantwortung des Mieters/Organisators.
Sie müssen sich, wie wir, genau an die Vereinbarungen über Bedienungs-, Platzierungs- oder Abholzeiten halten.
Wenn die Bedingungen in der vorherigen Passage nicht erfüllt sind, kann Discolife nicht für die nicht rechtzeitige Lieferung der Installation verantwortlich gemacht werden. Discolife kann auch beschließen, ohne dass Sie Anspruch auf Schadensersatz haben, einen Teil der Geräte oder alle Geräte nicht in Betrieb zu nehmen, bis das Problem behoben ist.
Wenn die Materialien von Discolife platziert wurden, darf der Mieter/Organisator diese nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Discolife wieder anschließen und/oder verLAGERN. Wenn sie verLAGERT werden, kann eine Strafe verhängt werden.
Überstunden
Überstunden, die durch das Nichterfüllen der oben genannten Bedingungen oder durch die Nichteinhaltung der vereinbarten Zeiten durch den Auftraggeber entstehen, oder wenn die Produktion länger dauert als vereinbart, werden berechnet, sofern nicht anders im Mietvertrag vereinbart.
Während ihrer Tätigkeit muss unser Personal kostenlosen Zutritt und Verpflegung haben. Für Produktionen, die innerhalb der normalen Mittagszeiten liegen, muss auch eine kleine Mahlzeit für unser Personal bereitgestellt werden.
(Kosten = 12,5 €/Person/Mahlzeit und 15 €/Person/Tag, wenn keine kostenlosen Verpflegungen bereitgestellt werden)
Lautstärke
Als Veranstalter sind Sie immer für die gehandhabte Lautstärke verantwortlich, auch wenn ein Mitarbeiter von Discolife die Anlage bedient. Wir werden gerne Ihre Anweisungen bezüglich des gewünschten Schalldrucks befolgen und können gegen einen geringen Aufpreis Messgeräte bereitstellen und/oder einen Lautstärkebegrenzer vertraglich festlegen, den wir uns dann auch anhalten werden, um ihn nicht zu überschreiten.
Wenn die geltenden Lautstärkenormen wiederholt überschritten werden, hat Discolife nach einer ersten Verwarnung das Recht, die Musikaktivität einzustellen.
Im Falle einer Überschreitung dieser Lautstärkenormen sind mögliche Strafzahlungen auf Kosten des DJs/Organisators/Mieters. Der DJ/Organisator/Mieter verpflichtet sich, Discolife gegen mögliche Schäden jeder Art (wie z.B. gebrochene Fenster, eingestürzte Systemdecken und Gehörschäden) zu schützen. Klagen, die gegen Discolife wegen Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, die auf eine Nichtbeachtung der geltenden Lautstärkenormen zurückzuführen sind, eingereicht werden. Wenn die zuständige Behörde die Lautstärke reduzieren möchte, wird der DJ/Organisator/Mieter dies sofort tun.
Der Veranstalter muss für die notwendigen Formalitäten und Genehmigungen sorgen: die Genehmigung der Stadt oder Gemeinde, SABAM, Rotes Kreuz, Antrag auf die richtige Kategorie Lautstärkenormen usw. Discolife kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.
Jederzeit kann das Personal die Veranstaltung unterbrechen, wenn dies nach ihrem Ermessen notwendig ist, z.B. wegen Sicherheits-, Wetterbedingungen usw..... Discolife kann niemals für Unfälle mit oder durch die gemieteten Materialien (Stromausfälle, Lärmbelästigung, Wetterbedingungen usw.) haftbar gemacht werden.
Der Mieter/Organisator erklärt, dass er mit der Funktionsweise der einzelnen Komponenten vertraut ist und dass er die notwendige Sorgfalt anwenden wird, um Überlastungen und andere Schäden zu vermeiden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 1/1/19, Copyright Discolife